22.01.2025 | ResponsibilityEUDR-Ver­schie­bungVE­MAG setzt in­ten­si­ve Vor­be­rei­tung fort

Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Vorbereitungen sowohl auf Seiten der Behörden, als auch bei den Produzenten und Händlern, hat das EU-Parlament Ende Dezember 2024 die Verschiebung des Inkrafttretens der EUDR um ein Jahr beschlossen. Die Entwaldungsrichtlinie tritt somit für große Unternehmen am 30.12.2025 in Kraft, für KMUs am 30.06.2026.

Was bedeutet die Verschiebung für uns?

Auch wenn das Inkrafttreten verschoben wurde, bleibt die Einhaltung der EUDR in den kommenden Monaten ein zentrales Thema für alle Unternehmen der VEMAG-Gruppe. Wir arbeiten weiterhin mit Hochdruck im Schulterschluss mit unseren Lieferanten und unserem Softwareanbieter an der Umsetzung der erforderlichen Nachweise und Sorgfaltspflichten.

Status Quo

Bereits Mitte 2024 haben wir die aus der EUDR resultierenden Anforderungen für unser Unternehmen identifiziert und bereiten uns seitdem intensiv darauf vor, diese vollständig erfüllen zu können. Unser Know how rund um die EUDR ist seitdem in allen betroffenen Unternehmensbereichen (Einkauf, Produktion, IT, Nachhaltigkeits­management, Produktentwicklung, Logistik, Legal) stark gewachsen.

Parallel haben wir uns 2024, gemeinsam mit Branchenvertretern, auf verschiedenen Wegen für eine Verschiebung des Inkrafttretens der EUDR eingesetzt und die Argumente dafür transparent aufbereitet. Daher sind wir froh, dass wir durch die Verschiebung Zeit gewinnen, um unsere Lösungen zu verfeinern und sicherzustellen, dass alle erforderlichen neuen Workflows optimal funktionieren.

Was bedeutet die Verschiebung für Sie?

1. Wir werden Ihnen als unseren Kunden die für die Inverkehrbringung unserer Produkte erforderlichen Referenz- und Verifikationsnummern rechtzeitig in einem für Sie passenden Format zur Verfügung stellen.   

2. Wir führen die Implementierung unserer ESG-Software osapiens mit Hochdruck fort. Parallel beobachten wir als seit 2011 FSC-zertifiziertes Unternehmen die Entwicklungen von FSC Trace intensiv. Wir sind zuversichtlich, dass der FSC als erfahrener Partner aller am Prozess Beteiligten es schaffen wird, ein Tool zur Verfügung zu stellen, dass die Weitergabe der erforderlichen Geodaten rechtzeitig ermöglicht.

3. Wie schon in den vergangenen Monaten, sind wir weiterhin an einem intensiven Austausch mit Ihnen interessiert. Für Ihre Fragen und Anforderungen hat unser Nachhaltigkeitsteam weiterhin ein offenes Ohr. Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam die bestmögliche Lösung zu finden.

 

Kontakt

Sollten Sie weitere Fragen zur Umsetzung der EUDR bei den Unternehmen der VEMAG haben, nutzen Sie gerne alle Ihnen bekannten Kommunikationskanäle in unser Haus oder die folgenden Adressen.

 

Zur Umsetzung der EUDR-Verordnung in der VEMAG: eudr@vemag-medien.de

Zum Thema Nachhaltigkeit in der VEMAG: sustainability@vemag-medien.de

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